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"Pakt gegen Gewalt im Bottroper Fußball"

 Auf der 309. Spartensitzung der Sparte Fußball e. V. in Bottroper Sportbund e.V. am 19.01.2012 im Jugend- und Vereinsheim vom SV Vonderort wurde der "Pakt gegen Gewalt im Bottroper Fußball" von allen Vereinsvertretern einstimmig beschlossen. Nachfolgend der Beschluß, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

  

"Pakt gegen Gewalt im Bottroper Fußball"

 Die der Sparte Fußball e.V. im Bottroper Sportbund angeschlossenen Vereine sind darüber einig, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zunehmende Gewalt auf den Sportplätzen einzudämmen. In diesem Sinne verpflichten sich die Vereine, die Sparte Fußball e.V. jeweils darüber zu informieren, wenn ein Spieler wegen vereinsschädigenden Verhaltens aus dem jeweiligen Verein ausgeschlossen worden ist bzw. aus dem Verein von sich aus ausgetreten ist, wenn zu diesem Zeitpunkt der Verein beabsichtigt hatte, ihn aus dem Verein wegen der oben genannten Tatbestände auszuschließen. Ein vereins schädigendes Verhalten liegt beispielsweise dann vor, wenn der Spieler durch seine Handlungen dazu beigetragen hat, dass beispielsweise ein Spiel abgebrochen werden musste oder er einen Schiedsrichter angegriffen hat oder durch seine Handlungen in erheblicher Weise andere Spieler, Zuschauer oder Vereinsfunktionäre vorsätzlich verletzt hat.

Die Sparte Fußball e.V. wird dann die Namen dieser Spieler registrieren und gegenüber den Vereinen in geeigneter Form bekannt geben.

Die der Sparte Fußball e.V. angeschlossenen Vereine verpflichten sich mit sofortiger Wirkung, derartige Spieler für eine Dauer von mindestens 2 Jahren nicht mehr in ihren Vereinen aufzunehmen. Die Sparte Fußball e. V. erteilt auf entsprechende Nachfrage der Vereine mit, ob der jeweilige Spieler der Sparte entsprechend gemeldet ist.

Da oftmals Auslöser von Gewalt auf Fußballplätzen auch von außen, dass heißt durch Zuschauer und Vereinsmitglieder in das Spiel hinein getragen wird, empfiehlt die Sparte Fußball e. V. den angeschlossenen Vereinen, ein wachsames Auge auf Zuschauer und Mitglieder zu haben und bei Verstößen, die zu Gewaltausschreitungen auf den Plätzen führen bzw. hierfür ursächlich sind, ebenfalls entsprechende Maßnahmen bis zum Vereinsausschluss bzw. Stadionverbot auszusprechen.

Der Vorstand

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